25. Juni 2012

Widerstandsrecht gegen Fiskalpakt und ESM – Andreas Popp



Veröffentlicht am 23.06.2012 von


ESM und Fiskalpakt stehen glasklar im Widerspruch zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, denn ab dann wird die Staatsgewalt definitiv nicht mehr vom Volke ausgehen, wie dies gemäß Grundgesetz Artikel 20 Abs. 2 eigentlich vorgesehen ist. Ein Versuch, die darin definierte „verfassungsmäßige Ordnung” zu beseitigen, führt direkt zu Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4, wonach es unter diesen Umständen ein Recht zum Widerstand gibt: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

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